Hilfe & Kontakt

Haben Sie Fragen zum Glasfaserausbau in Münster?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und Ansprechpartner. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner

Telefon: 0251.694-4488

Sprechzeiten: montags bis freitags von 8 – 18 Uhr

E-Mail: glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de

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E-Mail: glasfaser-wowi@stadtwerke-muenster.de

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Fragen & Antworten zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag

Mit dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GGNV), gibt der/die Grundstückseigentümer/in sein/ihr Einverständnis, dass sein/ihr Gebäude an das Glasfasernetz der Stadtwerke Münster angeschlossen wird.

Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GGNV) muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer/von der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer_in, oder einem/r beauftragten Vertreter_in unterschrieben werden. Der/Die Mieter/in ist nicht unterschriftsberechtigt.

Fall 1: Die Eigentümergemeinschaft meldet sich:

In diesem Fall sollte die Eigentümergemeinschaft einen beauftragten Vertreter  benennen, der die Interessen aller Eigentümer vertritt und auch für Abstimmungen zur technischen Installation vor Ort zur Verfügung steht. Der Vertreter kann auf dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GGNV) vermerkt werden.

Fall 2: Mieter meldet sich:

In diesem Fall sollte sich der Mieter an seinen Vermieter wenden.

Nein. Mit der Unterschrift bestätigt der Eigentümer lediglich, dass die technischen Voraussetzungen für den Glasfaserausbau geschaffen werden dürfen. Nur wenn zusätzlich mindestens ein Glasfaserprodukt in der Immobilie gebucht wird (gesonderter Vertrag), wird die Immobilie mit einem Glasfaser-Hausanschluss versorgt.

Es gibt verschiedene Wege ihn abzuschließen:

Online

Füllen Sie die den Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag online aus. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem vorausgefüllten PDF. Bitte schicken Sie uns die unterschriebene PDF an die E-Mail glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de zurück.

Download-Bereich

Im Downloadbereich finden Sie den Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag zum Herunterladen. Bitte füllen Sie diesen händisch aus und schicken ihn uns per Post oder per E-Mail glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de.

Abgabe im Kundencenter

Sie erhalten den Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag in den Kundencentern der Stadtwerke Münster.

Bitte füllen Sie ihn aus, geben ihn im Kundencenter ab oder schicken ihn per Post oder per E-Mail glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de.

Fragen & Antworten zum Hausanschluss

Um den Glasfaseranschluss in Ihrer Immobilie zu installieren, bedarf es einiger Baumaßnahmen zu und in Ihrer Immobilie. Hierzu gehört die Hauszuführung, die Hauseinführung und die Hausverkabelung.

Hauszuführung
Die Zuführung von der Straße zu Ihrem Haus besteht aus einem Leerrohr, durch das ein Glasfaserkabel eingeblasen wird. Die Zuführung wird grundsätzlich unterirdisch verlegt. Die Verlegung wird unser Partner mit Ihnen vor Ort besprechen und sich vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hauseinführung
Die Glasfaser wird durch eine Einführung in Ihren Keller/Hausanschlussraum gelegt, diese wird wasser- und gasdicht verschlossen. Bitte stellen Sie sicher, dass um die Hauseinführung ausreichend Platz für die Installation des Glasfaserabschlusspunktes (GF-AP) zur Verfügung steht.

Die genauen Abmessungen werden vor Ort mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter besprochen.

Hausverkabelung
Die Hausverkabelung beinhaltet den Leitungsweg zwischen zwei definierten Punkten im Haus (Glasfaserabschlusspunkt = GF-AP und Teilnehmeranschluss = GF-TA) und das Einlegen des Glasfaserkabels in diesen Leitungsweg durch die SWMS oder Ihrer Partner.

Nähere Details unter „Wie wird die Hausverkabelung im Detail in der Immobilie installiert?“.

Was ist enthalten:

  • Installation der Hausverkabelung zwischen Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und Teilnehmeranschlusspunkt (GF-TA) durch SWMS oder Partner.
  • Enthalten darin ist die Installation des Leitungsweges bis zu 3 Meter inkl. 1 Wand- oder Deckenbohrung (innerhalb der 3 Meter) und das Einlegen des Glasfaserkabels in den Leitungsweg ohne Kosten für den Eigentümer.
  • Für die Hausverkabelung werden standardisierte Ausbauarten verwendet, wie Leerrohr, Kabelschächte etc. 

Was ist optional kostenpflichtig möglich:

Zusätzliche Meter (maximal 20 Meter in Summe) oder zusätzliche Bohrungen können durch den Eigentümer oder Mieter selbständig und auf eigene Kosten installiert werden. Gerne können Sie hierzu auch einen Partner der Stadtwerke Münster im Rahmen der Auskundung ansprechen.

Die Hausverkabelung wird in Standardausbauweise (Einfamilienhaus & Mehrfamilienhaus) installiert. Sie kann aus Mini-Kabelkanälen, Leerrohren oder Ähnlichem bestehen.

Auch Bohrungen durch Wände oder Geschossdecken gehören dazu. In Mehrfamilienhäusern ist ein Leitungsweg vom Glasfaserabschlusspunkt bis in jede Wohneinheit nötig.

Die Planung der Hausverkabelung erfolgt mit Ihnen durch die Stadtwerke Münster oder einen Ihrer Partner.

Was ist enthalten:

  • Installation der Hausverkabelung zwischen Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und Teilnehmeranschlusspunkt (GF-TA) durch SWMS oder deren Partner.
  • Enthalten ist die Strecke vom Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) bis zum Wohnungseintritt und ab diesem bis zu 3 Meter in der Wohneinheit ohne Mehrkosten für den Eigentümer.
  • Für die Hausverkabelung werden standardisierte Ausbauarten verwendet, wie Leerrohr, Kabelschächte etc. Link auf Downloadbereich

Was ist optional kostenpflichtig möglich:

  • Zusätzliche Meter (maximal 20 Meter in Summe) ab Wohnungseintritt können durch den Eigentümer oder Mieter selbständig und auf eigene Kosten installiert werden. Gerne können Sie hierzu auch einen Partner der Stadtwerke Münster im Rahmen der Auskundung ansprechen.
  • Zustimmung zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GGNV) muss vorliegen
  • Bei Abschluss von mindestens einem Glasfaser-Endkundenprodukt (z.B. Internet und Telefon) entstehen dem Eigentümer im Erstausbau keine Anschlusskosten für die Anbindung der Immobilie an das Glasfasernetz. Ausgebaut werden die Immobilien, für die ein Glasfaser-Endkundenproduktvertrag vorliegt.
  • In einem Mehrfamilienhaus werden nur die Wohnungen mit Glasfaser bis zum Teilnehmeranschluss (GF-TA) angebunden, für die ein Glasfaser-Endkundenprodukt vorliegt.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass wir diese Verbindung auch für den neuen Anschluss nutzen können, um weitere Arbeiten und Kosten zu vermeiden. Mehr Details zum Hauanschluss finden Sie hier.

Das Glasfasermodem (Optical-Network-Termination = ONT), wird mittels eines Glasfaserverbindungskabels an den Teilnehmeranschluss (GF-TA) angeschlossen. Es wandelt das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale um, die dann dem Router zugeführt werden.

Der ONT wird vom Serviceanbieter zur Verfügung gestellt. Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, der vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden muss.

Der Router übergibt die gebuchten Dienste (Internet und Telefon) an ihn angeschlossene Endgeräte, wie Telefon oder PC. Zusätzlich ist die Nutzung mobiler Endgeräte (Tablet, Smartphone) per WLAN möglich.

Der Router wird mittels eines Netzwerkkabels an den ONT angeschlossen. Wir empfehlen hierzu ein CAT-6 Kabel oder höherwertiger. Solche Kabel sind im Fachhandel käuflich zu erwerben.

Der Router wird vom Serviceanbieter zur Verfügung gestellt. Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, der vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden muss.

Die alten bestehenden Leitungen werden nicht zurückgebaut, sondern verbleiben an Ort und Stelle.

Fragen & Antworten zur Baustelle

Eine allgemeingültige Aussage zur Dauer der Bauarbeiten ist schwierig, da der Baufortschritt sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt dem Wetter abhängig ist. Unser Ziel ist es, möglichst viele Arbeiten als Tagesbaustellen zu erledigen. Das sind Arbeitsstellen von kurzer Dauer, die jeden Abend geräumt werden – was heute aufgemacht wird, ist morgen wieder zu. Diese Tagesbaustellen können bis zu fünf Werktage bestehen bleiben. Oberflächen werden provisorisch hergestellt, bis die Baustelle endgültig verschlossen wird.

Nicht immer ist für Außenstehende ersichtlich, warum es zu Verzögerungen kommt. Manchmal liegt die Ursache unter dem Pflaster (z. B. andere Leitungen).

Zwar ist für die Verlegung von Glasfaserkabeln lediglich ein schmaler Graben von rund 30 cm bis 60 cm Breite und ca. 60 cm Tiefe im Gehwegbereich notwendig. Jedoch brauchen die Arbeiter und Baumaschinen Platz zum Manövrieren.

Insbesondere dort, wo es eng ist, wird die betreffende Straße tagsüber voll gesperrt und abends wieder zur Durchfahrt freigegeben. Anliegern ist die Einfahrt in der Regel auch tagsüber gestattet.

Wo bereits Leerrohre im Boden liegen, sind lediglich sogenannte Kopflöcher nötig, eins am Anfang der Straße und eins am anderen Ende. Das dünne Glasfaserkabel wird durch die Leerrohre eingeblasen, ohne dass der Untergrund geöffnet werden muss.

Im Regelfall sind Grabungen direkt am Gebäude notwendig. Die Ausmaße der Tiefbauarbeiten richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und nach dem Anschlusspunkt (Oberfläche, Gebäude etc.). Ob wir einen Graben in Ihrem Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort. In der Regel ist ein Glasfaser-Hausanschluss (Hauszuführung inkl. Hauseinführung) in einem Tag erledigt.

Wir halten die Belastungen für die Anwohner so gering wie möglich. Gearbeitet wird in der Regel montags bis freitags von ca. 7 Uhr bis 17 Uhr. Um Arbeiten zügig abzuschließen, wird in Ausnahmefällen auch länger und samstags gearbeitet.

Wir sind bemüht, Stellflächen schnellstmöglich wieder freizugeben. Während in Ihrer Straße gebaut wird, können für wenige Tage Parkplätze wegfallen. Sie unterstützen den zügigen Baufortschritt, indem Sie die Parkverbote beachten. Bitte stellen Sie sich außerdem darauf ein, dass Sie mit dem Auto, Rad und zu Fuß möglicherweise Umwege fahren oder laufen müssen, wenn einzelne Straßenabschnitte tagsüber gesperrt werden.

Auch mit Lärmentwicklung und verschmutzten Wegen ist zu rechnen. Großflächige Verschmutzungen entfernen wir selbstverständlich mit dem Abräumen der Baustelle.

Alle Maßnahmen sind eng mit den zuständigen städtischen Behörden (u. a. Tiefbauamt, Ordnungsamt, Grünflächenamt) abgestimmt.

Ein bis zwei Wochen bevor die Arbeiten in Ihrer Straße beginnen, werfen unsere Mitarbeiter Infoschreiben in alle Anwohner-Briefkästen der betroffenen Straße. Wenige Tage vor Baustart bringen sie außerdem einen Aushang an der Haustür an.

Die Stadtwerke Münster und Ihre Partner führen die Bauarbeiten durch.

Wir haben zahlreiche Informationskanäle für betroffene Anwohner eingerichtet. Einen ersten Überblick, in welchen Gebieten Baustellen errichtet werden, erhalten Sie hier.

Wir wollen die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich halten. Das gelingt leider nicht immer.

Wenn Ihnen eine Baustelle Probleme bereitet, wenden Sie sich bitte an das Baustellentelefon unter 0251.694-1314 (werktags 7–16 Uhr, außerhalb dieser Zeit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter) oder baustellen@stadtwerke-muenster.de

Der Zugang zu Ihrem Haus ist jederzeit fußläufig gewährleistet. Anliegern ist die Zufahrt in baustellenbedingt gesperrte Straßen bis zur Baustelle gestattet.

Parkverbotsschilder stellen wir nach Anweisung des Ordnungsamtes auf. In der Regel sind das ca. vier Tage vor Beginn der Arbeiten. Das Verbot ist jeweils für die Dauer der Arbeiten vor Ort gültig, bis zum Start der Arbeiten können Sie die Parkplätze noch nutzen.

Fahrzeuge, die im Parkverbot verbleiben werden umgesetzt.

Uns ist die Situation mit den teilweise schwierigen Parkverhältnissen in den Stadtviertel Münsters bekannt, daher richten wir die Parkverbote jeweils nur für wenige Tage ein und räumen sie schnellstmöglich wieder frei. Wenn Pflasterung bzw. Oberflächen neu hergestellt sind, benötigen sie einige Zeit zum Aushärten, bevor wieder Pkw darauf geparkt werden können.

Sie können den zügigen Baufortschritt unterstützen, indem Sie die Parkverbote beachten und Ihren Pkw rechtzeitig umparken. Dafür im Voraus herzlichen Dank.

Nein, das ist leider nicht möglich. Wir sind bemüht, Stellflächen schnellstmöglich wieder freizugeben.

Neu hergestellte Oberflächen und gepflasterte Flächen benötigen jedoch Zeit, um auszuhärten. Daher sind die Parkverbote zu beachten, auch wenn der Bautrupp augenscheinlich bereits fertig ist.

Dort, wo ein Zugriff auf vorhandene Leerrohre möglich ist, werden die Stadtwerke Münster dieses tun, um Dauer und Ausmaß der Bauarbeiten zu minimieren. Leider verfügen aber nicht alle Straßen über ausreichend Leerrohre.

Wenn Sie in naher Zukunft bauliche Veränderungen im Vorgarten, Keller- oder Erdgeschoss Ihres Hauses planen, ist es sinnvoll, diese mit den Arbeiten für Ihren Glasfaser-Hausanschluss und Hausverkabelung zu kombinieren. Wenn möglich, nutzen wir die Chance und legen im gleichen Zuge ein Leerrohr für Ihren Glasfaser-Hausanschluss. Das verhindert, dass der Grund mehrfach aufgerissen werden muss.

Für die Herstellung der Glasfaseranschlüsse ist die Erstellung eines komplett neuen Versorgungsnetzes erforderlich. Das bedeutet, dass in den Straßenzügen i.d.R beiseitige Verteilersysteme in einem offenen Graben verlegt werden müssen. Diese Tiefbauarbeiten werden intensiv mit den verantwortlichen Stellen der Stadtverwaltung abgestimmt, um die Behinderung für Anwohner und den laufenden und ruhenden Verkehr auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.

Das Verlegen der Kabel dauert je Abschnitt in der Regel nur wenige Tage. Alle unnötigen Tiefbauarbeiten vermeiden wir und nutzen alle geeigneten bereits verlegten Rohre. An der Immobilie selbst muss lediglich im Kellerbereich ein wenige Zentimeter breites Loch für die Kabeldurchführung gebohrt werden. Dieses Loch wird nach Beendigung der Arbeiten wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Hierfür ist ein Zutritt ins Gebäude notwendig.

Für die Grabenarbeiten vom Gehweg bis zu Bohrstelle in Ihre Immobilie, die wir mit Ihnen ja in der Auskundung abgestimmt haben, ist es nicht erforderlich, dass sie vor Ort sind.

Zur Installation des Glasfaser-Abschlusspunktes (GF-AP) in Ihrer Immobilie werden Sie eine Terminanfrage von uns erhalten.

Die Hausverkabelung im Einfamilien– oder Mehrfamilienhaus (also der Leitungsweg inkl. des eingelegten Glasfaserkabels) erfolgt spätestens mit der Installation des Teilnehmeranschlusses (GF-TA). Auch hierzu erhalten Sie eine Terminanfrage von uns. 

Der Glasfaser-Hausanschluss und die Hausverkabelung erfolgen nach Absprache mit den Hauseigentümern oder deren Gebäudeverwaltern. Es ist wichtig, dass Sie uns die Kontaktdaten über den Grundstück- und Gebäudenutzungsvertrag (GGNV) mitteilen.

In einer späteren Phase werden wir mit dem Hauseigentümer einen Termin zur Auskundung vor Ort vereinbaren. Dort werden dann auch die Details für den Glasfaser-Hausanschluss und die Hausverkabelung besprochen.